100 % gemafrei & rechtssicher
Sämtliche Titel stammen aus eigener Produktion unserer Labels oder klar geregelten Komponistenverträgen. Sie erhalten für jede Lizenz eine Bestätigung mit genauer Nutzungsbeschreibung.
PureLicence ist das gemafreie Musikangebot von BerlinArts. Hochwertige, eigene Produktionen – rechtssicher nutzbar in Gastronomie, Handel, Hotels, Praxen, Fitnessstudios, Events und Online-Medien.
PureLicence steht für sorgfältig kuratierte, gemafreie Musik, die gezielt Atmosphäre schafft und Marken emotional stärkt. Statt beliebiger Massenware erhalten Sie hochwertige Tracks mit Charakter – entwickelt für den professionellen Einsatz in Unternehmen, Medien und digitalen Projekten. Alle Musikstücke stammen aus einem kontrollierten Kreativnetzwerk und sind lizenzrechtlich klar geregelt. Das bedeutet für Sie: keine laufenden GEMA-Gebühren, keine rechtlichen Grauzonen und volle Planungssicherheit – egal ob im Unternehmensfilm, im Laden, in Social Ads, Apps, E-Learning-Plattformen oder Podcasts. Mit PureLicence nutzen Sie Musik nicht nur als Hintergrund, sondern als bewusstes Gestaltungselement: einfach, rechtssicher und flexibel skalierbar – passend zu Ihrem Bedarf und Ihrem Business.
Alle Stücke entstehen im eigenen Kreativnetzwerk. Die Rechte werden so geregelt, dass Sie die Musik entspannt im geschäftlichen Umfeld einsetzen können – ohne laufende GEMA-Kosten und ohne Unsicherheit bei Prüfungen.
Sämtliche Titel stammen aus eigener Produktion unserer Labels oder klar geregelten Komponistenverträgen. Sie erhalten für jede Lizenz eine Bestätigung mit genauer Nutzungsbeschreibung.
Ob Café, Hotel, Fitnessstudio, Galerie oder Showroom: Die Musik ist darauf ausgelegt, Räume zu tragen statt zu stören – mit klar sortierten Playlists für unterschiedliche Stimmungen.
Finden Sie auf PureLicence schnell und gezielt den passenden Track für Ihr Projekt. Durch intelligente Filter, Vorschauen und klare Lizenzmodelle wählen Sie Ihre Musik in wenigen Klicks aus und erwerben sie direkt – transparent, sicher und ohne Umwege.
Neben gemafreier Musiklizenzierung produzieren wir auf Wunsch auch individuelle Songs, komplette Alben und hochwertige Musikvideos – inklusive Text, Komposition, Recording und Veröffentlichung auf Streaming-Plattformen.
Statt eines unübersichtlichen Lizenzdschungels bietet PureLicence vier klar definierte Lizenzmodelle. Du wählst einmal – und nutzt deine Musik anschließend dauerhaft im vereinbarten Umfang. Für jeden Track den Du kaufst, räumen wir Dir ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein.
Ideal für Creator, Agenturen und Unternehmen mit regelmäßigem Musikbedarf. Du bezahlst pro Monat und erhältst unbegrenzte Musik innerhalb deiner Lizenzstufe.
Hinweis: Streaming-Limit gilt pro Abrechnungsmonat (Abo-Laufzeit monatlich kündbar/verlängerbar je nach Setup).
Optional: Mehrstandort-Setups & erweiterte Nutzungsnachweise auf Anfrage.
Dieser Rechner ist eine Orientierung (keine Rechtsberatung, keine verbindliche Tarifauskunft). Die tatsächlichen GEMA-Gebühren hängen von vielen Faktoren ab (z. B. Fläche, Branche, Geräte, Nutzung, Räume). Für die verbindliche Berechnung nutze bitte den offiziellen GEMA-Tarifrechner.
Wähle ein Beispielpaket (aus den Screenshots „ab“-Werte) oder gib deinen geschätzten Monatsbetrag ein.
Hinweis: GEMA-Gebühren und Pflichten können je nach konkretem Einsatzfall variieren. Für die verbindliche Berechnung bitte immer den offiziellen Rechner nutzen.
PureLicence-Abos sind ideal, wenn du regelmäßig gemafreie Musik im Portal streamen willst und dabei klar definierte Business-Nutzungsrechte brauchst – z. B. für Unternehmens- & Imagefilme, Lobby-/Hintergrundmusik, Social Ads, Apps/E-Learning und Podcasts.
Eine kuratierte Auswahl aktueller Projekte – von Country über Deutschpop und HipHop bis zu Gothic- und Remix-Produktionen. Viele dieser Titel können über PureLicence auch gemafrei für Unternehmen lizenziert werden.
Singer/Songwriter • Emotionale Balladen & Duette.
Country Storytelling • Aufbruch & Resilienz.
HipHop • Urban Vibes mit Hook-Fokus.
Disco • Dance • Remix
Country • Herzschmerz & weihnachtliche Musik.
Deutscher Schlager • Schlager Duett
Hier findest du alle Antworten zu Einzellizenzen, Abomodellen, Streaming-Limits sowie rechtlichen Grundlagen rund um PureLicence.
Einzellizenzen werden pro Track und Projekt erworben
und gelten zeitlich unbegrenzt für genau dieses Projekt.
Abomodelle erlauben es, innerhalb der aktiven Laufzeit
monatlich eine definierte Anzahl an Tracks im Portal zu streamen
und für Projekte zu nutzen – ideal für Unternehmen, Agenturen und Vielnutzer.
Streamen bedeutet, dass du Musik direkt im PureLicence-Portal abspielst
und sie in deinen Projekten verwenden darfst, ohne jeden Track einzeln
lizenzieren zu müssen.
Je nach Abo kannst du z. B. bis zu 200, 1000 oder 3000 Tracks pro Monat streamen.
Sobald dein monatliches Streaming-Limit erreicht ist,
kannst du bis zum nächsten Abrechnungsmonat keine weiteren
Tracks streamen.
Bereits umgesetzte Projekte bleiben vollständig rechtssicher nutzbar.
Alle Abomodelle beinhalten folgende Nutzungen:
• Unternehmens- & Imagefilme
• Hintergrundmusik im Unternehmen (z. B. Lobby, Empfang)
• Social Ads & Online-Kampagnen
• Apps, E-Learning & interne Plattformen
• Podcasts & Audioformate
TV-, Kino-, Radio- und Streaming-Plattformen (Netflix etc.)
sind nicht enthalten und erfordern separate Lizenzen.
Alle Projekte, die während der aktiven Abo-Laufzeit erstellt wurden,
dürfen dauerhaft weiter genutzt werden.
Nach Ablauf des Abos können lediglich keine neuen Tracks
mehr gestreamt werden.
Ja. Ein Upgrade ist jederzeit möglich. Du zahlst dabei nur die anteilige Preisdifferenz zum höheren Abomodell.
Nein. Unternehmen sind nicht automatisch zur Zahlung von GEMA-Gebühren verpflichtet.
Eine Zahlungspflicht entsteht nur dann, wenn urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich
wiedergegeben wird, die von der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft vertreten wird.
Wird keine Musik abgespielt, entsteht auch keine Zahlungspflicht.
Nein. GEMA-Gebühren fallen ausschließlich für Werke an,
deren Urheber Mitglied der GEMA (oder einer angeschlossenen Verwertungsgesellschaft) sind.
Ist der Künstler nicht bei der GEMA gemeldet, besteht keine GEMA-Zahlungspflicht.
Dennoch benötigst du in diesem Fall eine direkte Nutzungserlaubnis vom Rechteinhaber
– genau diese erhältst du bei PureLicence vertraglich geregelt.
Wird GEMA-geschützte Musik ohne gültigen Vertrag öffentlich genutzt, kann dies zu:
• Nachforderungen der GEMA (rückwirkend)
• Vertragsstrafen
• Unterlassungsansprüchen
• Abmahnungen und zusätzlichen Kosten
führen. Die Höhe richtet sich nach Nutzungsdauer, Fläche, Besucherzahl und Art der Nutzung.
Unabhängig von der GEMA gilt: Wer urheberrechtlich geschützte Musik ohne Zustimmung des Rechteinhabers
öffentlich nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.
Mögliche Folgen sind:
• Abmahnungen
• Unterlassungsforderungen
• Schadensersatzansprüche
• Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten
Die GEMA setzt zur Überprüfung der öffentlichen Musikwiedergabe
verschiedene Maßnahmen ein.
Dazu gehören unter anderem:
• Vor-Ort-Kontrollen durch beauftragte Prüfer:innen
• unangekündigte Besuche in Gastronomie, Einzelhandel, Praxen oder Hotels
• Hinweise von Dritten (z. B. Mitbewerber, Nachbarn oder Gäste)
• Online-Recherchen (z. B. Social Media, Imagevideos, Livestreams)
• Auswertung von Veranstaltungen, Webseiten oder Werbematerialien
In Einzelfällen erfolgen Prüfungen auch ohne vorherige Ankündigung.
Wird dabei nicht lizenzierte Musik festgestellt, kann die GEMA
rückwirkend Gebühren, Vertragsstrafen oder Unterlassungen verlangen.
Mit einer gemafreien Lizenz von PureLicence verfügen Sie über
klare, schriftliche Nachweise, die Sie im Fall einer Kontrolle
sofort vorlegen können.
Die Kosten für eine GEMA-Nutzung sind nicht pauschal und hängen von
mehreren Faktoren ab, z. B.:
• Art der Nutzung (Hintergrundmusik, Veranstaltungen, Videos)
• Größe der Fläche (m²)
• Anzahl der Standorte
• Art des Betriebs (Gastronomie, Einzelhandel, Praxis, Büro etc.)
• Häufigkeit der Nutzung
In der Praxis bewegen sich die monatlichen Kosten häufig zwischen
20 € und mehreren hundert Euro pro Standort – insbesondere bei
Gastronomie, Einzelhandel oder Filialbetrieben.
Eine transparente Übersicht mit konkreten Beispielen finden Sie in unserer
GEMA-Kostenübersicht.
Nein. Private Streaming-Abonnements (z. B. Spotify, Apple Music, Amazon Music)
sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt.
Die öffentliche Wiedergabe im Unternehmen, Geschäft, Büro, Hotel, Praxis oder Gastronomie
ist nicht erlaubt und verstößt gegen die Nutzungsbedingungen
sowie gegen das Urheberrecht.
Nein. Der Kauf einer CD oder Schallplatte berechtigt nur zur privaten Nutzung.
Für die öffentliche Wiedergabe im Unternehmen sind zusätzliche Nutzungsrechte erforderlich,
entweder über einen GEMA-Vertrag oder über eine gemafreie Lizenz wie bei PureLicence.
Das Alter des Tonträgers spielt dabei keine Rolle.
Nein. Private Tonträger sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Sobald Musik öffentlich abgespielt wird, sind entsprechende Nutzungsrechte erforderlich – z. B. über GEMA oder eine gemafreie Lizenz wie bei PureLicence.
Gemafrei bedeutet, dass die Musik nicht von der GEMA oder einer
anderen Verwertungsgesellschaft vertreten wird.
Du zahlst einmalig oder im Rahmen eines Abos direkt an PureLicence
und erhältst eine vertraglich geregelte Nutzungserlaubnis.
Du legst einfach deine Lizenz-PDF oder deinen Abo-Nachweis vor. Daraus geht eindeutig hervor, welche Musik du in welchem Umfang nutzen darfst.
Ja. Viele Unternehmen nutzen PureLicence ergänzend zu bestehenden GEMA-Strukturen, etwa für Videos, Social Media oder spezielle Zonen.
Simple: Creator & Social Media inkl. Monetarisierung
Business: Unternehmensfilme, Social Ads, Apps & interne Medien
Commercial Plus: Reichweitenstarke Werbung inkl. TV, Radio & Kino
Broadcast: Film, Serien & Streaming-Plattformen weltweit
Einzellizenzen gelten in der Regel für ein Projekt. Für Mehrfachnutzung eignen sich unsere Abomodelle oder individuelle Agentur- & Enterprise-Lösungen.
Ja. Sowohl mit Einzellizenzen als auch mit Abomodellen ist YouTube-Monetarisierung erlaubt.
Ja. Social Ads sind ab der Business License sowie in allen Abomodellen erlaubt.
Einzellizenzen gelten unbegrenzt für das lizenzierte Projekt. Abos sichern alle Projekte, die während der Laufzeit erstellt wurden, dauerhaft ab.
Ja. Im Enterprise-Bereich bieten wir exklusive Lizenzen, Multi-Standort-Modelle und individuelle Musikproduktionen an.