GEMA-freie Ladenmusik – rechtssicher & skalierbar für Filialisten.
Musik gehört zur Einkaufsatmosphäre. Mit PureLicence nutzen Sie 100 % GEMA-freie Musik im gewerblichen Umfeld – klar lizenziert und sofort einsatzbereit.
PureLicence bietet die professionelle Lösung für Unternehmen:
» klar lizenzierte Musik für die gewerbliche Nutzung
» Schutz vor unnötigen Lizenzrisiken und Nachforderungen
» eigener, individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmter Stream
» breite Auswahl aus über 50.000 Musiktracks aller Genres
» passende Playlists für Ambiente, Marke und Zielgruppe
» einfache Streaminglösung ohne komplizierte Technik
» Wiedergabe über die eigene Streaming-App oder die Webseite
» eigene Werbejingles und Informationsansagen
» geeignet für Ladengeschäfte, Gastronomie, Praxen, Büros und Geschäftsräume
» hohe Ausfallsicherheit durch eine Windows-Software-Bridge
» unbegrenzte Nutzung bereits ab 49 € pro Monat und Filiale
Einzelhandel hat Musikbedarf – und braucht rechtssichere Nutzung.
Musik gehört zur Einkaufsatmosphäre. Gleichzeitig ist die öffentliche Wiedergabe im Verkaufsraum rechtlich klar geregelt. Viele Betriebe nutzen unbewusst Lösungen, die im gewerblichen Umfeld nicht ausreichend lizenziert sind. PureLicence schafft hier Klarheit: GEMA-freie Musik mit nachvollziehbarer Lizenz – planbar, sauber und sofort einsetzbar.
Häufige Ausgangslage im Store
In vielen Geschäften läuft Musik über Streamingdienste oder improvisierte Quellen. Diese sind im gewerblichen Einsatz oft nicht abgedeckt – und es fehlen belastbare Nachweise.
Risiko: Nachforderungen & Prüfungen
Wenn Rechte- oder Nutzungsfragen geprüft werden, wird es schnell teuer. Eine saubere Lösung reduziert das Risiko von Nachzahlungen und sorgt für Ruhe im Betrieb.
Skalierbar für Filialen & Center
Ob Einzelstandort, Filialbetrieb oder Center-Management: Mit einem einheitlichen Setup entsteht ein konsistenter Markenklang – zentral steuerbar und für mehrere Standorte geeignet.
Welche Lizenz ist die richtige für Ihr Unternehmen?
Das passende PureLicence-Abo für Ihr Unternehmen.
Konfigurieren Sie Ihre Abo-Modelle zentral und steuern Sie Streaming- sowie Track-Kontingente je Paket.
All in One Starter
- Unbegrenzt Tracks/Monat im Portal streamen
- Nutzung an 1 Betriebsstandort mit unbegrenzt vielen Abspielorten (z. B. Hotel mit mehreren Zimmern)
- 1 Radiostream erstellen mit Zugriff auf bis zu 3.000 Tracks
- Beliebig viele Werbejingles einbauen
- App-Nutzung für Wiedergabe inklusive
- Windows-Bridge Internet-Ausfallsicherung inklusive
- Nutzung im Unternehmen (z. B. mehrere Bereiche/Standorte)
- Nutzung in Unternehmens- & Imagefilmen
- Nutzung in Social Ads
- Nutzung in Apps, E-Learning & internen Plattformen
- Nutzung in Podcasts & Audioformaten
All in One Business
- Unbegrenzt Tracks/Monat im Portal streamen
- Nutzung an 3 Betriebsstandorten mit unbegrenzt vielen Abspielorten (z. B. Hotel mit mehreren Zimmern)
- 3 Radiostreams erstellen mit Zugriff auf bis zu 5.000 Tracks
- Beliebig viele Werbejingles einbauen
- 1 Jingleerstellung inklusive
- App-Nutzung für Wiedergabe inklusive
- Windows-Bridge Internet-Ausfallsicherung inklusive
- Nutzung im Unternehmen (z. B. mehrere Bereiche/Standorte)
- Nutzung in Unternehmens- & Imagefilmen
- Nutzung in Social Ads
- Nutzung in Apps, E-Learning & internen Plattformen
- Nutzung in Podcasts & Audioformaten
All in One Pro
- Unbegrenzt Tracks/Monat im Portal streamen
- Nutzung an 10 Betriebsstandorten mit unbegrenzt vielen Abspielorten (z. B. Hotel mit mehreren Zimmern)
- 10 Radiostreams erstellen mit Zugriff auf bis zu 50.000 Tracks
- Beliebig viele Werbejingles einbauen
- 3 Jingleerstellungen inklusive
- App-Nutzung für Wiedergabe inklusive
- Windows-Bridge Internet-Ausfallsicherung inklusive
- Nutzung im Unternehmen (z. B. mehrere Bereiche/Standorte)
- Nutzung in Unternehmens- & Imagefilmen
- Nutzung in Social Ads
- Nutzung in Apps, E-Learning & internen Plattformen
- Nutzung in Podcasts & Audioformaten
Vergleichs-Rechner: GEMA-Gebühren grob einschätzen & mit PureLicence-Abos vergleichen.
Dieser Rechner ist eine Orientierung (keine Rechtsberatung, keine verbindliche Tarifauskunft). Die tatsächlichen GEMA-Gebühren hängen von vielen Faktoren ab (z. B. Fläche, Branche, Geräte, Nutzung, Räume). Für die verbindliche Berechnung nutze bitte den offiziellen GEMA-Tarifrechner.
Rechner
Wähle ein Beispielpaket (aus den Screenshots „ab“-Werte) oder gib deinen geschätzten Monatsbetrag ein.
Hinweis: GEMA-Gebühren und Pflichten können je nach konkretem Einsatzfall variieren. Für die verbindliche Berechnung bitte immer den offiziellen Rechner nutzen.
Was du hier eigentlich vergleichst
PureLicence-Abos sind ideal, wenn du regelmäßig gemafreie Musik im Portal streamen willst und dabei klar definierte Business-Nutzungsrechte brauchst – z. B. für Unternehmens- & Imagefilme, Lobby-/Hintergrundmusik, Social Ads, Apps/E-Learning und Podcasts.
- All-in-One: unbegrenzt Tracks/Monat streamen, 1 Standort
- Business-Abo: bis zu 1000 Tracks/Monat streamen, 2 Standorte
- Pro-Abo: bis zu 3000 Tracks/Monat streamen, 3 Standorte
Komplette Musik- & Videoproduktion aus einer Hand.
Neben gemafreier Musiklizenzierung produzieren wir auf Wunsch auch individuelle Songs, komplette Alben und hochwertige Musikvideos – inklusive Text, Komposition, Recording und Veröffentlichung auf Streaming-Plattformen.
Individueller Song nach Wunsch
- Text, Bild & Melodie inklusive
- Dateiformate: MP3 & WAV
- 1 Revision des Songs
- 1 Coverbild
- auf Wunsch in Geschenkbox
- Lieferung innerhalb 24 Stunden
15 Songs, fertig für Streaming
- 15 Songs (Text, Melodie & Komposition)
- Dateiformate: MP3, WAV & FLAC
- 3 Revisionen inklusive
- Covergestaltung inklusive
- Booklet-Gestaltung inklusive
- Lieferung innerhalb 78 Stunden
- Listing auf Spotify, Deezer und >20 weiteren Plattformen
Professionelles Musikvideo pro Song
- Konzeption & Drehbuch
- Drehtag(e) on Location oder Studio
- 4K-Videoaufnahme & Schnitt
- Color Grading & einfache Effekte
- Export für YouTube, Social Media & Streaming
- Optional: Kurzversion für Reels/Shorts
Aktuelle Alben aus dem PureLicence-Musiknetzwerk.
Eine kuratierte Auswahl aktueller Projekte – von Country über Soul und Ambient bis zu Rock- und Remix-Produktionen. Viele dieser Titel können über PureLicence auch für Unternehmen lizenziert werden.
Washed Away in the November Rain
Mit Washed Away in the November Rain liefern The Manchester Saints ein melancholisch-stürmisches Britpop-Album voller großer Gitarren, hymnischer Refr…
Run To You
Mit Run To You legen Echo und Sänger Julian Vale ein gefühlvolles Rockballaden-Album vor, das den warmen großen Sound der 90er-Jahre feiert. Inspirier…
True Love Never Fades
Mit True Love Never Fades erschaffen Anthony Saint James und seine Band ein samtiges Soulalbum voller Wärme, Tiefe und zeitloser Romantik. Produziert …
Balearic Breeze
Mit Balearic Breeze erschafft LoopWrx Musiclab Berlin ein entspanntes Klangbild voller Sonne, Meer und lässiger Leichtigkeit. Warme Gitarren, sanfte S…
Sunshine Ina Mi Soul
Mit Sunshine Ina Mi Soul präsentieren LoopWrx Musiclab Berlin und Sänger Malik “Sunny Lion” Brown ein klassisches Reggae-Album voller guter Vibes, war…
Signs in the Sky
Signs in the Sky ist ein kraftvolles christliches Country-Album über Glauben, Hoffnung und die letzten Tage. Zwischen warmen Gitarren, bewegenden Duet…
FAQ zu Purelicence
Fragen rund um Musiknutzung kurz und knapp beantwortet.
PureLicence ist eine Musik- und Streaminglösung für Unternehmen. Sie erhalten Zugriff auf einen umfangreichen Katalog mit ca. 50.000 Musiktiteln und können vorhandene PureStation-Radiostreams nutzen oder – abhängig von Ihrem Tarif – eigene Radiostreams für Ihr Unternehmen zusammenstellen.
Die Musik kann beispielsweise in Hotels, Restaurants, Geschäften, Praxen, Büros, Fitnessstudios, Ferienanlagen oder anderen gewerblichen Bereichen eingesetzt werden.
Aktuell stehen drei All-In-One-Pakete zur Verfügung:
All In One Starter – 49,00 € zzgl. USt./Monat
• Nutzung an 1 Betriebsstandort
• unbegrenzt viele Abspielorte innerhalb dieses Standorts
• 1 eigener Radiostream
• bis zu 3.000 Titel innerhalb des eigenen Radiostreams
• Nutzung der öffentlichen PureStation-Streams
• beliebig viele eigene Werbejingles integrierbar
• PureStation Mobile-App
• Windows-Bridge mit Internet-Ausfallsicherung
All In One Business – 79,00 € zzgl. USt./Monat
• Nutzung an bis zu 3 Betriebsstandorten
• unbegrenzt viele Abspielorte je Betriebsstandort
• bis zu 3 eigene Radiostreams
• bis zu 5.000 Titel innerhalb der eigenen Radiostreams
• Nutzung der öffentlichen PureStation-Streams
• beliebig viele Werbejingles integrierbar
• 1 Jingleproduktion inklusive
• PureStation Mobile-App
• Windows-Bridge mit Internet-Ausfallsicherung
All In One Pro – 129,00 € zzgl. USt./Monat
• Nutzung an bis zu 10 Betriebsstandorten
• unbegrenzt viele Abspielorte je Betriebsstandort
• bis zu 10 eigene Radiostreams
• Zugriff auf bis zu 50.000 Titel
• Nutzung der öffentlichen PureStation-Streams
• beliebig viele Werbejingles integrierbar
• 3 Jingleproduktionen inklusive
• PureStation Mobile-App
• Windows-Bridge mit Internet-Ausfallsicherung
Alle Abos haben keine feste Mindestlaufzeit und können monatlich gekündigt werden.
Ein Betriebsstandort bezeichnet eine räumlich zusammengehörende Betriebsstätte und nicht jeden einzelnen Lautsprecher oder Raum.
Ein Hotel mit Lobby, Frühstücksraum, Restaurant, Fluren und mehreren Etagen gilt beispielsweise als ein Betriebsstandort, solange sich diese Bereiche innerhalb desselben Hotelstandorts befinden.
Innerhalb eines gebuchten Betriebsstandorts können unbegrenzt viele Abspielorte genutzt werden.
Nach der Buchung erhalten Sie Zugang zu PureLicence und PureStation.
Sie können anschließend entweder:
• direkt einen unserer vorhandenen öffentlichen Radiostreams nutzen oder
• einen eigenen individuellen Radiostream für Ihr Unternehmen anlegen.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die Einrichtung und Zusammenstellung Ihres Radiostreams für Sie.
Sie teilen uns einfach mit, welche Musikrichtungen, Stimmungen und Tageszeiten Sie wünschen – wir kümmern uns um die passende Zusammenstellung.
Nein. Wenn Sie schnell starten möchten, können Sie direkt auf unsere vorhandenen PureStation-Radiostreams zugreifen.
Zur Verfügung stehen unterschiedliche Musikrichtungen und Stimmungen wie beispielsweise:
• Ambient
• Lounge
• Chill
• Good Vibes
• Rock
• Dance
• House
• Soul
• Country
• und weitere Musikrichtungen.
Alternativ können Sie einen eigenen, individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten Radiostream zusammenstellen.
Der PureLicence-Musikkatalog umfasst ca. 50.000 Tracks unterschiedlicher Genres und Stilrichtungen. Wie viele Titel Sie innerhalb eigener Radiostreams verwenden können, richtet sich nach Ihrem gebuchten Paket. Die öffentlichen PureStation-Radiostreams können zusätzlich genutzt werden.
Ja. Eigene Radiostreams können individuell auf Ihr Unternehmen, Ihre Kunden und die gewünschte Atmosphäre abgestimmt werden.
Sie können beispielsweise festlegen:
• bevorzugte Musikrichtungen
• gewünschte Stilrichtungen
• ruhige oder dynamische Musik
• bestimmte Musik für unterschiedliche Tageszeiten
• eigene Ansagen
• Werbejingles
• Unternehmenshinweise und Aktionen
So entsteht ein individuelles Musikprogramm passend zu Ihrem Unternehmen.
Ja. Das Musikprogramm kann gezielt an verschiedene Tageszeiten angepasst werden.
Ein Hotel könnte beispielsweise morgens zum Frühstück entspannte Lounge- und Acoustic-Musik spielen, tagsüber ein leichtes Ambient-Programm und am Abend ruhigere Chill- oder Lounge-Musik einsetzen.
Auch unterschiedliche Musikrichtungen und Stimmungen lassen sich miteinander kombinieren.
Ja. Ihr Musikprogramm ist nicht dauerhaft festgelegt.
Titel, Musikrichtungen und Zusammenstellungen können jederzeit ausgetauscht, ergänzt oder angepasst werden.
So können Sie Ihren Stream beispielsweise saisonal verändern oder auf neue Zielgruppen, Veranstaltungen und Unternehmenskonzepte abstimmen.
Ja. In eigene Radiostreams können beliebig viele Werbejingles und Unternehmensansagen eingebaut werden.
Das können beispielsweise sein:
• aktuelle Angebote
• Veranstaltungshinweise
• Öffnungszeiten
• Restaurant- oder Barangebote
• Hinweise auf Dienstleistungen
• Hotelinformationen
• saisonale Aktionen
• Image- und Markenbotschaften
Die Ansagen und Jingles können in festgelegten Abständen innerhalb des Musikprogramms ausgespielt werden.
Ja. Neben vorproduzierten Ansagen und Werbejingles können auch Live-Ansagen in das Musikprogramm integriert werden.
Damit eignet sich PureStation beispielsweise auch für Hotels, Veranstaltungen, Verkaufsflächen, Freizeitbetriebe oder Unternehmen, in denen kurzfristige Informationen kommuniziert werden sollen.
Bei einer Unterbrechung der Internetverbindung kann die Wiedergabe auf lokal bereitgestellte Musik zurückgreifen, sodass die Musikversorgung nicht unmittelbar unterbrochen werden muss.
Damit eignet sich PureStation auch für Unternehmen, bei denen eine möglichst durchgehende Hintergrundbeschallung wichtig ist.
Ja.
Innerhalb eines gebuchten Betriebsstandorts können unbegrenzt viele Abspielorte genutzt werden.
Ein Hotel kann beispielsweise gleichzeitig Musik in der Lobby, im Frühstücksraum, im Restaurant und in den Fluren wiedergeben.
Entscheidend für die Tarifwahl ist die Anzahl der Betriebsstandorte und benötigten individuellen Radiostreams, nicht die Anzahl der Räume oder Lautsprecher.
Ja, wenn mehrere Radiostreams Bestandteil Ihres Pakets sind.
Mit dem Business- oder Pro-Paket können beispielsweise unterschiedliche Streams für verschiedene Bereiche oder Einsatzzwecke erstellt werden.
So könnte beispielsweise in einer Hotellobby Lounge-Musik laufen, während ein Restaurant einen anderen Musikstream nutzt.
Für ein Hotel mit nur einem Betriebsstandort ist in der Regel das All In One Starter-Paket für 49,00 € zzgl. USt. pro Monat ausreichend.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Musik innerhalb des Hotels beispielsweise in der Lobby, im Frühstücksraum, in mehreren Fluren oder auf verschiedenen Etagen wiedergegeben wird.
Wenn unterschiedliche, voneinander unabhängige Radioprogramme benötigt werden, kann sich das Business-Paket mit mehreren Radiostreams anbieten.
Ja. Wenn sich Ihr Bedarf verändert, beispielsweise weil weitere Betriebsstandorte oder zusätzliche Radiostreams hinzukommen, kann das Paket entsprechend angepasst werden.
Sie müssen sich daher nicht bereits zu Beginn dauerhaft für eine bestimmte Tarifgröße entscheiden.
Nein.
Die PureLicence-Abos haben keine feste Mindestlaufzeit.
Die Abrechnung erfolgt monatlich und das Abo kann jederzeit zum Ende des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
Dadurch bleiben Sie flexibel und gehen keine langfristige Vertragsbindung ein.
Ja. Sie können zunächst einen vorhandenen PureStation-Radiostream verwenden und später jederzeit einen eigenen Radiostream zusammenstellen.
Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie zunächst schnell mit der Musikversorgung starten und Ihr individuelles Musikprogramm anschließend Schritt für Schritt aufbauen möchten.
Ja. Sie müssen Ihren Radiostream nicht selbst konfigurieren.
Auf Wunsch übernehmen wir die Ersteinrichtung und Zusammenstellung Ihres Streams.
Teilen Sie uns dazu einfach mit:
• welche Musikrichtungen Sie bevorzugen,
• welche Atmosphäre erzeugt werden soll,
• zu welchen Tageszeiten bestimmte Musik gespielt werden soll,
• ob eigene Ansagen oder Werbejingles gewünscht sind.
Anschließend kann der Radiostream passend zu Ihrem Unternehmen eingerichtet werden.
Ja. Die über PureLicence angebotenen GEMA-freien Musiktitel stammen aus einem entsprechend lizenzierten Musikkatalog. Für diese Titel werden die benötigten Nutzungsrechte nicht über die GEMA, sondern direkt über PureLicence bzw. die jeweiligen Rechteinhaber eingeräumt.
Bei ausschließlicher Nutzung der entsprechend gekennzeichneten PureLicence-Musik fallen daher für diese Titel keine zusätzlichen GEMA-Gebühren an.
Bei ausschließlicher Nutzung von GEMA-freier Musik aus dem PureLicence-Katalog ist für diese Musiktitel grundsätzlich keine zusätzliche Lizenzierung über die GEMA erforderlich.
Wenn Sie daneben allerdings andere Musik verwenden – beispielsweise bekannte Chartmusik, Radio, Spotify, YouTube oder andere nicht GEMA-freie Musikquellen – können hierfür weiterhin gesonderte Rechte und Gebühren anfallen.
GEMA-frei bedeutet, dass für die betreffenden Werke keine Vergütung an die GEMA für die eingeräumte Nutzung gezahlt werden muss.
Die Musik ist deshalb jedoch nicht rechtefrei. Auch GEMA-freie Musik unterliegt dem Urheberrecht und darf nur im Rahmen der jeweils eingeräumten PureLicence-Lizenz genutzt werden.
Mit Ihrem aktiven PureLicence-Abo erhalten Sie die entsprechenden Nutzungsrechte für die in Ihrem Tarif enthaltenen Einsatzbereiche.
Nein. „GEMA-frei“ bedeutet nicht „kostenlos“ oder „rechtefrei“.
Komponisten, Produzenten und andere Rechteinhaber besitzen selbstverständlich weiterhin Rechte an ihren Werken. PureLicence stellt Ihnen diese Musik auf Grundlage entsprechender Lizenzvereinbarungen zur Verfügung.
Mit Ihrem Abonnement erwerben Sie daher die Nutzungsrechte für die jeweils vereinbarten Einsatzbereiche.
Ja. Die PureLicence-Abos sind innerhalb des Abonnement-Zeitraumes ausdrücklich für die gewerbliche Nutzung konzipiert.
Sie können die Musik beispielsweise in folgenden Bereichen einsetzen:
• Hotels
• Gastronomie
• Einzelhandel
• Büros
• Praxen
• Fitnessstudios
• Wellnessbereichen
• Showrooms
• Empfangsbereichen
• Veranstaltungs- und Freizeitbetrieben
Maßgeblich sind die Anzahl der gebuchten Betriebsstandorte und die im jeweiligen Tarif enthaltenen Nutzungsrechte.
Nein.
Entscheidend ist bei den PureLicence-Abos der Betriebsstandort, nicht jeder einzelne Raum oder Lautsprecher.
Ein Hotel mit Lobby, Frühstücksraum, Restaurant, Fluren und mehreren Etagen gilt beispielsweise als ein Betriebsstandort. Innerhalb dieses Betriebsstandorts können unbegrenzt viele Abspielorte genutzt werden.
Ihr aktives PureLicence-Abonnement dient innerhalb des Abonnement-Zeitraumes als Nachweis dafür, dass Sie die im jeweiligen Tarif enthaltenen Nutzungsrechte erworben haben.
Die Buchungs- und Vertragsunterlagen sollten deshalb für eventuelle Rückfragen oder Nachweise aufbewahrt werden.
Wenn Sie ausschließlich entsprechend lizenzierte GEMA-freie Musik von PureLicence einsetzen, können Sie auf Ihre PureLicence-Lizenz und die Herkunft der verwendeten Musik verweisen.
Wichtig ist, dass tatsächlich ausschließlich Musik aus dem entsprechend lizenzierten PureLicence-Angebot verwendet wird. Werden zusätzlich andere Musikquellen eingesetzt, können hierfür separate Lizenzpflichten bestehen.
Ja. Die PureLicence-Abos sind innerhalb des Abonnement-Zeitraumes insbesondere für die Hintergrundbeschallung und öffentliche Wiedergabe in Unternehmen vorgesehen.
Die Nutzung kann entsprechend dem gebuchten Tarif an einem oder mehreren Betriebsstandorten erfolgen.
Ja. Die entsprechenden PureLicence-Abos beinhalten innerhalb des Abonnement-Zeitraumes auch die Nutzung von Musik in Unternehmens- und Imagefilmen.
Damit können Sie passende Titel beispielsweise für Firmenpräsentationen, Produktvideos, Recruiting-Videos oder Unternehmensdarstellungen einsetzen.
Die Nutzung muss innerhalb der Bedingungen des jeweiligen PureLicence-Tarifs erfolgen.
Ja. Die entsprechenden Tarife beinhalten innerhalb des Abonnement-Zeitraumes auch die Nutzung in Social-Media-Inhalten und Social Ads.
Die Musik kann damit beispielsweise für Unternehmensvideos und Werbeinhalte auf Social-Media-Plattformen eingesetzt werden, soweit dies vom jeweiligen Tarif umfasst ist.
Ja. Die Nutzung in Podcasts und anderen Audioformaten ist innerhalb des Abonnement-Zeitraumes Bestandteil der entsprechenden PureLicence-Abos.
Damit können Unternehmen PureLicence-Musik beispielsweise als Intro, Outro oder Hintergrundmusik für eigene Audioinhalte verwenden.
Ja. Die entsprechenden PureLicence-Tarife umfassen innerhalb des Abonnement-Zeitraumes auch die Nutzung innerhalb von:
• Apps
• E-Learning-Angeboten
• internen Unternehmensplattformen
• Präsentationen
• digitalen Unternehmensangeboten
Die konkrete Nutzung richtet sich nach dem gebuchten Lizenzumfang.
Nein. Die Lizenz gilt innerhalb des Abonnement-Zeitraumes für den jeweiligen PureLicence-Kunden und die im gebuchten Tarif vereinbarten Nutzungsbereiche.
Die Musikdateien dürfen nicht als eigene Musikbibliothek weiterverkauft, unterlizenziert oder anderen Unternehmen zur freien Verwendung überlassen werden.
Nein.
Sie erwerben mit einem PureLicence-Abo Nutzungsrechte, jedoch kein Eigentum an den Urheber- oder Leistungsschutzrechten der Musik.
Ein Weiterverkauf einzelner Titel oder die Weitergabe der Musik als eigene Musikbibliothek ist deshalb nicht gestattet.
Für die Erstellung von Unternehmensmedien können je nach Lizenzzweck übliche Anpassungen wie das Kürzen, Ein- und Ausblenden oder die Lautstärkeanpassung erforderlich sein.
Die Musik darf jedoch nicht so verändert oder weiterverarbeitet werden, dass daraus eine eigenständige Musikproduktion zum Weiterverkauf oder zur Weiterlizenzierung entsteht.
Ja. PureLicence ist auch innerhalb des Abonnement-Zeitraumes für kommerzielle Unternehmenskommunikation konzipiert.
Je nach Tarif kann die Musik beispielsweise in:
• Imagefilmen
• Produktvideos
• Social Ads
• Präsentationen
• Onlinewerbung
• Podcasts
• Unternehmensmedien
eingesetzt werden.
Ja.
Von PureLicence individuell für Ihr Unternehmen produzierte Werbejingles und Audioproduktionen werden mit den für den vereinbarten Einsatzzweck erforderlichen Nutzungsrechten bereitgestellt.
Der konkrete Nutzungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Produktionsauftrag und der dazugehörigen Lizenzvereinbarung.
Wenn Sie bei PureLicence eine ausdrücklich als GEMA-frei angebotene individuelle Musikproduktion beauftragen, wird die Produktion entsprechend der vereinbarten Lizenz für Ihr Unternehmen bereitgestellt.
Der genaue Nutzungsumfang wird bei der jeweiligen Produktion festgelegt.
Ja. Eigene Unternehmensansagen und Werbejingles können in Ihren persönlichen Radiostream integriert werden.
Bei Musik oder Audiomaterial, das nicht von PureLicence stammt, müssen Sie allerdings selbst über die dafür erforderlichen Nutzungsrechte verfügen.
PureLicence kann keine Rechte an fremden Musikstücken übernehmen, die vom Kunden selbst bereitgestellt werden.
Das PureLicence-Abo bezieht sich ausschließlich auf die über PureLicence eingeräumten Nutzungsrechte.
Die Verwendung von Musik aus anderen Quellen wie Spotify, YouTube, klassischen Radiosendern oder anderen Streamingdiensten richtet sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen und kann zusätzliche GEMA-, Leistungsschutz- oder sonstige Lizenzpflichten auslösen.
Die PureLicence-Lizenz erstreckt sich ausdrücklich nicht automatisch auf Musik anderer Anbieter.
Mit Beendigung des Abonnements endet ausdrücklich auch die laufende Berechtigung zur Nutzung des PureLicence-Streamingangebots und der damit verbundenen Musikbibliothek.
Für bereits produzierte Medien oder individuell lizenzierte Produktionen können abweichende Nutzungsrechte gelten. Maßgeblich ist hierbei die jeweils erteilte Lizenz bzw. der konkrete Produktionsauftrag.
Die Lizenz gilt für den im PureLicence-Vertrag festgelegten Kunden und die im jeweiligen Tarif enthaltene Anzahl an Betriebsstandorten.
Aktuell sind je nach Paket beispielsweise 1, 3 oder bis zu 10 Betriebsstandorte enthalten.
Benötigen Sie weitere Standorte, kann der Tarif entsprechend angepasst werden.
Die Nutzung innerhalb eigener Unternehmensmedien ist entsprechend dem gebuchten Tarif innerhalb des Abonnement-Zeitraumes möglich.
Soll Musik dagegen im Auftrag für eigenständige Kundenunternehmen verwendet oder an Kunden weiterlizenziert werden, sollte zuvor geprüft werden, ob hierfür eine zusätzliche bzw. projektbezogene Lizenz erforderlich ist.
Sprechen Sie uns in diesem Fall einfach an – wir erstellen Ihnen gerne eine passende Lizenzlösung.
