Musik für mehrere Filialen: Braucht jeder Standort 2026 wirklich eine eigene Musiklizenz im Betrieb

Musik für mehrere Filialen: Braucht jeder Standort eine eigene Lizenz? GEMA, GEMA-freie Musik, Franchise und zentrale Verwaltung: So lizenzieren Unternehmen ihr Filialnetz 2026 richtig

Musik für mehrere Filialen: Braucht jeder Standort eine eigene Lizenz?

Einleitung

Braucht jede Filiale eine eigene Musiklizenz?
Kann die Unternehmenszentrale alle Standorte in einem Vertrag bündeln?
Und wie unterscheiden sich GEMA-Repertoire, GEMA-freie Musik, Franchise und Shop-in-Shop?

Viele Unternehmen steuern ihre Hintergrundmusik zentral. Die Marketingabteilung wählt den Musikstil, die IT verteilt den Stream und alle Filialen hören dasselbe Programm.

Daraus entsteht schnell die Annahme, eine einzige Lizenz am Unternehmenssitz müsse für das gesamte Filialnetz ausreichen. Entscheidend ist jedoch nicht die zentrale Playlist, sondern die öffentliche Wiedergabe an jedem einzelnen Ort.

Jede räumlich getrennte Filiale ist ein eigener Nutzungsort und muss vom jeweiligen Lizenzmodell ausdrücklich erfasst sein. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass jede Filiale ein separates Kundenkonto oder einen komplett unabhängigen Einzelvertrag benötigt.

Die Antwort vorweg

Passend zum Fachbeitrag: Wie Unternehmen Filialen, Franchise-Standorte und mehrere Nutzungsorte 2026 sauber lizenzieren.

Das Grundprinzip: Musik wird am Standort genutzt

Sobald Musik in einer Filiale für Kunden, Gäste, Patienten, Mitglieder oder andere wechselnde Personen hörbar ist, handelt es sich regelmäßig um eine öffentliche Nutzung.

FrageAntwort
Braucht jede Filiale eine Lizenzabdeckung?Ja. Jeder Standort mit öffentlicher Musikwiedergabe muss im vereinbarten Nutzungsumfang enthalten sein.
Braucht jede Filiale ein eigenes GEMA-Kundenkonto?Nein. Ein zentraler Lizenznehmer kann mehrere Nutzungsorte verwalten.
Kann ein zentraler Stream alle Filialen lizenzieren?Nein. Die technische Quelle ersetzt keine Rechte. Der Vertrag muss Zahl und Art der Standorte abdecken.
Gilt das auch für GEMA-freie Musik?Ja. Auch GEMA-freie Anbieter- oder Repertoirelizenzen haben einen definierten Standortumfang.
Sind Veranstaltungen automatisch enthalten?In der Regel nicht. Eröffnungen, Partys, Kurse oder Liveauftritte können gesonderte Nutzungen sein.

Was ist ein Nutzungsort?

Ein Nutzungsort ist der Ort, an dem die öffentliche Musikwiedergabe tatsächlich stattfindet. Die Anschrift dieses Ortes kann von der Anschrift des Lizenznehmers abweichen.

Ein Unternehmen mit Sitz in Berlin kann also zentraler Lizenznehmer für Filialen in Hamburg, Köln oder München sein. Wichtig ist nur, dass alle Standorte als eigenständige Nutzungsorte erfasst sind.

Typische Nutzungsorte

  • Ladengeschäft oder Verkaufsfläche
  • Restaurant, Café, Bar oder Hotel
  • Praxis, Wartebereich oder Therapiezentrum
  • Fitnessstudio, Trainingsfläche oder Kursraum
  • Friseur-, Kosmetik- oder Dienstleistungsbetrieb
  • Showroom, Empfang oder Lobby
  • Passage, Außenbereich, Parkplatz oder Kundenaufzug, sofern dort Musik läuft

Ein Lizenznehmer – mehrere Nutzungsorte

Eine zentrale Verwaltung ist möglich und organisatorisch häufig sinnvoll. Der Vertragspartner kann Rechnungen, Verträge, Änderungen und Standortlisten gebündelt verwalten.

Zentral bündelbar

Vertragspartner, Rechnungsanschrift, Kundenkonto, Musikrichtlinie, Kostenstellen und Ansprechpartner.

Standortbezogen

Anschrift, Branche, Fläche, Musikquelle, Zonen, Außenbereiche und Start beziehungsweise Ende der Nutzung.

Separat zu prüfen

Eröffnungen, Events, Kurse, Shop-TV, Livemusik oder andere Sondernutzungen.

Warum ein zentraler Stream keine Konzernlizenz ersetzt

Technisch kann ein Stream an sehr viele Player ausgeliefert werden. Lizenzrechtlich entsteht die Nutzung jedoch dort, wo die Musik öffentlich hörbar wird.

Zehn Filialen mit demselben Stream sind deshalb zehn Wiedergabeorte.

EbenePrüffrageTypisches Dokument
MusikquelleDarf der Dienst gewerblich eingesetzt werden?Business-Vertrag oder Anbieterbedingungen
MusikrechteSind Urheber-, Leistungsschutz- und gegebenenfalls Vervielfältigungsrechte abgedeckt?GEMA-Vertrag oder nachvollziehbare GEMA-/GVL-freie Rechtekette
StandortumfangFür wie viele und welche Nutzungsorte gilt die Lizenz?Standortliste, Lizenzanlage oder Mehrstandortvertrag

Mehrere Filialen mit GEMA-Repertoire

Nutzen Filialen Musik aus dem von der GEMA vertretenen Repertoire, wird die dauerhafte Hintergrundmusik nach Branche, Nutzungsart und den tatsächlichen Standortmerkmalen bewertet.

Eine kleine Filiale kann daher anders berechnet werden als ein großer Standort. Auch Shop-TV, zusätzliche Räume, Außenbereiche oder Gastroflächen können zu abweichenden Tarifpositionen führen.

GEMA-Lizenz und Musikdienst bleiben zwei getrennte Themen

Die GEMA-Lizenz ist kein Streamingabo. Ein privates Spotify-, Apple-Music-, Amazon-Music- oder YouTube-Konto wird durch die GEMA-Zahlung nicht automatisch zum zulässigen Business-Musikdienst.

Mehrere Filialen mit GEMA-freier Musik

Bei nachweisbar GEMA-freiem Repertoire fallen für diese Musik grundsätzlich keine GEMA-Vergütungen an. Voraussetzung ist aber, dass die Lizenz die öffentliche gewerbliche Wiedergabe an allen betroffenen Standorten umfasst.

Was ein Mehrstandortnachweis enthalten sollte

  • Name und Anschrift des Lizenznehmers
  • vollständige Liste oder eindeutig definierte Zahl der lizenzierten Standorte
  • öffentliche Hintergrundmusik als erlaubte Nutzung
  • Repertoire- und Rechtebestätigung einschließlich relevanter Urheber- und Leistungsschutzrechte
  • Laufzeit und Beginn der Lizenz
  • Regeln für Streaming, lokale Speicherung und Offline-Fallback
  • Zulässigkeit von Jingles, Ansagen und zentraler Programmsteuerung
  • Prozess für Neueröffnung, Umzug, Verkauf oder Schließung

Auch wenn die Dokumentation zentral geführt wird, sollte jede Filiale kurzfristig nachweisen können, welcher Dienst dort eingesetzt wird und dass der Standort von der Lizenz erfasst ist.

PureLicence für Filialisten und Mehrstandortunternehmen

PureLicence bietet GEMA-freie Business-Musik für Unternehmen. Die zugrunde liegende Vorlage nennt zum Stand 22. Juli 2026 folgende Standortmodelle:

PureLicence-ModellStandortumfangTypischer Einsatz
All-in-One – 49 € monatlich1 StandortEinzelbetrieb oder erste Filiale
Business – 59 € monatlich2 StandorteKleines Unternehmen mit zwei Betriebsstätten
Pro – 129 € monatlich3 StandorteMehrere Locations oder Teams
Individuelles Mehrstandort-SetupAuf AnfrageFilialketten, Franchiseverbünde und größere Roll-outs

Bei größeren Filialnetzen sollte ein individuelles Modell zentrale Streamauswahl, standortbezogene Lizenzdokumentation, Jingles, Infoansagen, Rollen für Zentrale und Filiale sowie Prozesse für neue und geschlossene Standorte verbinden.

PureLicence Abo-Pakete für mehrere Standorte

Für Unternehmen, Filialisten und Franchise-Systeme bietet PureLicence verschiedene Standortmodelle und individuelle Mehrstandortlösungen.

Abo-Pakete ansehen

Filiale, Tochtergesellschaft, Franchise und Shop-in-Shop

OrganisationsformTypischer LizenznehmerWorauf besonders zu achten ist
Eigene FilialenZentrale GesellschaftJede Adresse, Fläche und Nutzung vollständig erfassen.
TochtergesellschaftenMuttergesellschaft oder jeweilige TochterRechtlich eigenständige Gesellschaften müssen ausdrücklich einbezogen sein.
FranchiseRegelmäßig wirtschaftlich verantwortlicher FranchisenehmerEin zentraler Rahmenvertrag muss selbstständige Betriebe ausdrücklich erfassen.
Shop-in-ShopBetreiber der jeweiligen MusiknutzungVerantwortung zwischen Hauptmieter und Shopbetreiber klar regeln.
Gemeinschaftsfläche im CenterCenterbetreiber oder verantwortlicher BetreiberEine Lizenz für Mall oder Passage deckt einzelne Shops nicht automatisch ab.

Mehrere Räume und Zonen an derselben Adresse

Ein Standort ist nicht automatisch nur eine einzige Lizenzposition. Zusätzliche Räume oder Flächen können je nach Tarif und Nutzung separat relevant sein.

  • räumlich getrennte Verkaufsbereiche
  • Restaurant und Lobby
  • Kursraum und Trainingsfläche
  • Außenbereich und Parkplatz
  • Passage oder Aufzüge
  • Veranstaltungsräume

Mehrere Lautsprecher bedeuten dagegen nicht automatisch mehrere Filiallizenzen. Maßgeblich sind Nutzungsbereich, Tarif und konkrete räumliche Situation.

Veranstaltungen, Kurse und Sondernutzungen

Eine Dauerlizenz für Hintergrundmusik deckt nicht automatisch jede Aktivität einer Filiale ab.

Gesondert zu prüfen sind beispielsweise Eröffnungsfeiern, Modenschauen, Firmenjubiläen, DJ-Auftritte, Livemusik, Tanz, Fitnesskurse, Public Viewing oder werbliche Musikübertragungen.

Neueröffnung, Umzug und Schließung einer Filiale

Neueröffnung

Standort vor Musikstart mit Adresse, Startdatum, Branche, Fläche, Musikquelle und Nutzung aufnehmen.

Umzug

Die Lizenz nicht stillschweigend „mitnehmen“. Alten Nutzungsort beenden und neuen Standort neu erfassen.

Schließung / Verkauf

Standort austragen, Playerzugang deaktivieren und lokale Dateien sowie Zugangsdaten kontrolliert behandeln.

Welche Unterlagen pro Standort vorliegen sollten

UnterlageZweck
Zentrale StandortlisteAbgleich zwischen tatsächlichen Filialen, Lizenzen und aktiven Playern.
GEMA-Vertrags- oder AngebotsdatenNachweis der angemeldeten Nutzungsart und Berechnungsgrundlage.
GEMA-freie LizenzbestätigungNachweis, dass Standort und gewerbliche Wiedergabe erfasst sind.
Repertoire- und RechteinformationBeleg für GEMA-/GVL-freie Rechtekette oder sonstigen lizenzierten Rechteumfang.
Technische PlayerzuordnungVerknüpfung von Stream, Gerät, Standort und Zone.
Flächen- und ZonenblattDokumentation von Räumen, Außenbereichen und Sonderflächen.
ÄnderungsprotokollEröffnung, Umzug, Umbau, Schließung und Tarifänderungen nachvollziehen.
MitarbeiterhinweisPrivate Spotify-, YouTube- oder MP3-Ersatzlösungen verhindern.

Beispielrechnung für 1, 10 und 100 Standorte

Die Vorlage verwendet zur Veranschaulichung einen Jahresbetrag von 132,72 € netto pro Standort für eine bestimmte GEMA-Tarifkonstellation im Einzelhandel bis 100 m². Die Rechnung zeigt das Standortprinzip und ist keine allgemeingültige Tarifberechnung.

Anzahl identischer StandorteBeispielbetrag pro Standort/Jahr nettoRechnerischer Gesamtbetrag/Jahr netto
1132,72 €132,72 €
10132,72 €1.327,20 €
100132,72 €13.272,00 €

Eine identische Musikquelle führt also nicht zu nur einer Standortgebühr. Die Nutzung wird an den jeweiligen Wiedergabeorten erfasst.

Zentrale Verwaltung eines Filialnetzes

Das wichtigste Verwaltungsinstrument ist ein zentrales Standortregister als „Single Source of Truth“.

Sinnvolle Datenfelder

  • interne Standortnummer und Geschäftsbezeichnung
  • vollständige Adresse und Betreiber-Gesellschaft
  • Eröffnungs- und gegebenenfalls Schließungsdatum
  • Branche, Fläche und Musikzonen
  • Musikdienst, Tarif, Vertragsnummer und Laufzeit
  • Player-ID, Streamname und lokaler Ansprechpartner
  • Datum der letzten Lizenz- und Technikprüfung
  • Sonderveranstaltungen und Zusatznutzungen

Rollen sauber trennen

RolleAufgabe
Einkauf / RechtVertrag, Rechteumfang, Preise und Kündigungsfristen prüfen.
MarketingMusikprofil, Tageszeiten, Jingles und Markenkommunikation festlegen.
ITPlayer, Netzwerk, Autostart, Offline-Fallback und Zugangsdaten verwalten.
FilialleitungNur freigegebene Systeme nutzen und Störungen melden.
Buchhaltung / ControllingStandortbezogene Rechnungen, Kostenstellen und Abweichungen prüfen.

Häufige Fehler in Mehrstandortkonzepten

  • Eine Ein-Standort-Lizenz wird technisch an weitere Filialen weitergegeben.
  • Nur der Hauptsitz wird als Nutzungsort erfasst.
  • Flächengrößen werden nach Umbauten nicht aktualisiert.
  • Einzelne Filialen verwenden zusätzlich private Streamingdienste.
  • Franchisenehmer verlassen sich auf einen Vertrag, in den sie nicht einbezogen sind.
  • Eröffnungsfeiern und Events werden als normale Hintergrundmusik behandelt.
  • Neue Standorte starten ohne Lizenz, geschlossene Standorte bleiben dagegen im Vertrag.
  • Lizenznachweise sind nur bei einer einzelnen Person verfügbar.
  • Jingles enthalten fremde Musik oder Samples außerhalb der Lizenz.
  • Offlinekopien werden ohne geklärtes Vervielfältigungsrecht erstellt.

Praxisbeispiele

Zehn Modefilialen

Eine GmbH verwaltet alle Nutzungsorte zentral; größere Standorte mit Shop-TV erhalten zusätzliche Tarifpositionen.

30 Franchise-Studios

Der Rahmenvertrag muss ausdrücklich regeln, ob selbstständige Franchisenehmer mitlizenziert sind.

Zwei Praxen

Ein Vertragspartner kann beide Standorte verwalten; die jeweiligen Flächen und Nutzungen bleiben getrennt dokumentiert.

Shop-in-Shop

Kaufhaus und Shopbetreiber klären schriftlich, welche Flächen von welchem Vertrag erfasst werden.

PureLicence-Roll-out

Jede Filiale erhält eindeutige Player- und Standortzuordnung; nationale und regionale Jingles können zentral gesteuert werden.

Neuer Standort

Die Lizenzaufnahme erfolgt vor Musikstart, die Eröffnungsfeier wird zusätzlich separat geprüft.

Schritt-für-Schritt-Umsetzung

  1. Alle tatsächlichen Musiknutzungen und Standorte inventarisieren.
  2. Betreiber, Fläche, Räume, Zonen und Abspielarten dokumentieren.
  3. GEMA-Repertoire oder nachweisbar GEMA-freies Repertoire auswählen.
  4. Gewerbliche Zulässigkeit des Musiksystems prüfen.
  5. Zentralen Lizenznehmer und Verantwortlichkeiten festlegen.
  6. Jeden Nutzungsort vor Musikstart anmelden oder in die Mehrstandortlizenz aufnehmen.
  7. Events, Kurse, Shop-TV, Außenflächen und Werbung separat prüfen.
  8. Player und Zugangsdaten eindeutig Standorten zuordnen.
  9. Filialleitungen schriftlich gegen private Musikdienste instruieren.
  10. Lizenz- und Repertoirenachweise zentral und standortnah ablegen.
  11. Neueröffnung, Umzug und Schließung in Einkauf, IT und Buchhaltung verankern.
  12. Mindestens jährlich Standortliste, Verträge, Rechnungen und aktive Player abgleichen.

Checkliste für Unternehmen

☐ Sind alle Filialen und öffentlich beschallten Standorte erfasst?

☐ Ist der verantwortliche Betreiber je Standort dokumentiert?

☐ Stimmen Anschrift, Fläche, Branche und Nutzung mit dem Vertrag überein?

☐ Ist jeder Standort ausdrücklich von der Lizenz abgedeckt?

☐ Ist der Musikdienst für gewerbliche öffentliche Wiedergabe zugelassen?

☐ Sind Urheber-, Leistungsschutz- und Vervielfältigungsrechte geklärt?

☐ Sind weitere Räume, Kursflächen, Außenbereiche und Passagen geprüft?

☐ Werden Events und Eröffnungsfeiern gesondert betrachtet?

☐ Sind Franchise- und Shop-in-Shop-Verantwortlichkeiten schriftlich geregelt?

☐ Ist jeder Player eindeutig einem Standort zugeordnet?

☐ Liegt in jeder Filiale ein erreichbarer Lizenznachweis vor?

☐ Gibt es ein Verbot privater Spotify-, YouTube- und MP3-Lösungen?

☐ Werden Neueröffnungen vor Musikstart in den Vertrag aufgenommen?

☐ Werden Umzüge, Schließungen und Betreiberwechsel sofort gemeldet?

☐ Erfolgt regelmäßig ein Soll-Ist-Abgleich zwischen Standorten, Verträgen und Rechnungen?

Fazit: Jede Filiale muss erfasst sein – aber nicht zwingend separat verwaltet werden

Jeder räumlich getrennte Standort, an dem Musik öffentlich wiedergegeben wird, muss lizenzrechtlich berücksichtigt werden.

Eine Unternehmenszentrale kann Vertragspartnerin für das gesamte Filialnetz sein und die Nutzungsorte gebündelt verwalten. Sie darf aber nicht davon ausgehen, dass eine Lizenz für den Hauptsitz automatisch alle Filialen, Flächen und Sondernutzungen abdeckt.

Bei GEMA-freier Musik muss der Anbieter-Vertrag die Zahl der Filialen, die öffentliche Wiedergabe, die Rechtekette und gegebenenfalls Streaming, lokale Speicherung, Offlinebetrieb und Jingles ausdrücklich umfassen.

Für größere Filialnetze lohnt sich ein zentral gesteuertes Mehrstandortmodell mit eindeutiger Playerzuordnung, standardisierten Nachweisen und festen Prozessen für Eröffnung, Umbau, Umzug und Schließung.

Weitere Informationen zu PureLicence für mehrere Standorte:
PureLicence Abo- und Mehrstandortmodelle ansehen

FAQ – häufige Fragen

Braucht wirklich jede Filiale eine eigene Musiklizenz?

Jede Filiale muss von einer gültigen Lizenz erfasst sein. Das kann über einen zentralen Mehrstandortvertrag erfolgen; ein separates Kundenkonto je Filiale ist nicht zwingend nötig.

Kann die Unternehmenszentrale Lizenznehmer für alle Standorte sein?

Ja, wenn alle Nutzungsorte und deren tatsächliche Nutzungsdaten korrekt angegeben werden.

Reicht eine GEMA-Lizenz am Hauptsitz?

Nein, wenn Musik auch in räumlich getrennten Filialen läuft. Weitere Standorte müssen ausdrücklich erfasst sein.

Ist ein zentraler Stream nur eine einzige Musiknutzung?

Technisch stammt die Musik aus einer Quelle. Lizenzrechtlich wird sie jedoch an jedem Standort öffentlich wiedergegeben.

Gilt das Standortprinzip auch für GEMA-freie Musik?

Ja. GEMA-frei bedeutet nicht unbegrenzt viele Standorte. Der Anbieter kann die Nutzung auf eine bestimmte Zahl von Filialen begrenzen.

Quellen- und Rechtsstand

Stand der zugrunde liegenden PureLicence-Vorlage: 22. Juli 2026. Genannte Grundlagen in Auswahl:

  • GEMA: Hintergrundmusik anmelden und mehrere Nutzungsorte
  • GEMA: Branchenlösung Einzelhandel und gesonderte Veranstaltungen
  • GEMA: Tarif M-U 2026 und Umfang der Einwilligung
  • GEMA: Tarifübersicht 2026
  • PureLicence: GEMA-freie Business-Musik und Standortpreise
  • PureLicence: Lösungen für Einzelhandel, Filialisten und Franchise

Rechtlicher und tariflicher Hinweis